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Tierhaltung

Wenn einer einen Vogel hat oder auf den Hund gekommen ist, so wird er in der Re-gel nicht beneidet. Dabei kann er sich selbst durchaus wohl fühlen. Der geflü-gelte Hausfreund vermittelt Abwechslung und Munterkeit, der Vierbeiner gilt als treuer Kamerad. Außerdem sind die Tier-chen ja so süß - sauer stoßen sie aber u. U. dem Nachbarn oder dem Vermieter auf. Ehe man sich versieht, stehen sich die Beteiligten wie Hund und Katz ge-genüber. Am Ende treffen sie sich vor Ge-richt, wo es ja streng vernünftig zugehen soll. Aber dabei gibt es eben ein Problem: "Er nennts Verstand und nützts allein um tierischer als jedes Tier zu sein" schrieb Goethe über den Menschen. Und so wer-den die Probleme der Menschen mit den Tieren wahrhaft tierisch. Versuchen wir trotzdem etwas Ordnung in den Wirrwarr zu bringen. Dabei betrachten wir zunächst die grundsätzliche gesetzliche Regelung (1) und wenden uns dann den vertraglichen Bestimmungen zu (2). Am Ende folgen noch einige Ausführungen über die Rechtsfolgen im Streitfall (3).

Weiteres in der Mieterzeitung für Mitglieder

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