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So funktioniert der Beratungsbetrieb

Für erfolgreiche und zufriedene Beratung in unserer Geschäftsstelle stehen Ihnen der geschäftsführende Vorstand und ein Rechtsanwalt und eine Rechtsanwältin zur Verfügung. Es versteht sich von selbst, dass die beauftragte Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ausreichend Erfahrung in Mietrecht haben und die Rechtssprechung vor Ort kennen.

Zur Beratung ist folgendes zu beachten:
Bitte bringen Sie umbedingt die Unterlagen vollständig mit. Wir fertigen im allgemeinen von den benötigten Unterlagen Kopien. Eine Aufbewahrungspflicht für Kopien gibt es jedoch nicht. Die Originale erhalten Sie bei Ihrem ersten Besuch zurück., sodass Sie gebeten werden, diese auch bei einem zweiten oder dritten Termin mitzubringen.

Sinnvoll: Ordnen Sie chronologisch (nach dem Datum) die Unterlagen in einem Ordner ab, sodass man sich hier schnell zurecht findet.

Für Ihre Beratungszeit kalkulieren wir im allgemeinen 15 Minuten ein. In dieser Zeit sind die meisten Probleme zu lösen. Falls Sie einen Termin vereinbaren kommen Sie bitte rechtzeitig, damit sich keine größeren Terminverschiebungen und Überziehungen ergeben. Sie vermeiden damit die Unzufriedenheit der Mitglieder, die deswegen länger warten müssen. Falls Sie der Meinung sind, dass Ihr Problem in größerem Umfang ist, sollten Sie bei Terminvereinbarung unbedingt darauf hinweisen. In diesem Fall planen wir einen längeren Termin für Ihre Beratung ein.

Ortstermine durch den Mieterverein werden seit Jahren gegen geringe Gebühren durchgeführt. Aus steuerrechtlichen Gründen kann der Verein diese Leistung nicht unentgeltlich und auch nur erbringen, wenn Sie rechtzeitig einen solchen Termin beantragen. Wir bieten, soweit personell möglich, unsere Unterstützung an für:

  1. Wohnungsübergaben
  2. Wohnungsbesichtigungen
  3. Überprüfen der Wohnungsfläche
  4. Belegeinsicht bei der Hausverwaltung

Abhängig von der Entfernung und zeitlichen Aufwänden betragen die dabei anfallenden Gebühren mindestens € 10,00, im allgemeinen € 20,00. Bei Ortsterminen bei einer einfachen Entfernung von mehr als 20 km erfolgt eine gesonderte Vereinbarung.

Bitte beachten Sie aber, dass sich gerade am Ende eines jeden Monats die Anfragen häufen und wir deshalb Termine, die bereits langfristig vereinbart wurden, nicht verschieben können, wenn Sie kurzfristig einen Termin benötigen und es zu Terminkollisionen kommt.

(aus: Mieterzeitung Nr. 17/2001)

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