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Probleme mit Schönheitsreparaturen

Viele unserer Mitglieder unterschätzen den Zeitdruck bei Auszug und Wohnungsübergabe. Häufig bringen viele es nicht in die Reihe die Wohnung zu räumen und die alte Wohnung in einem vertragsmäßigen Zustand herzurichten. Schlimm wird es dann, wenn auch die neue Wohnung renoviert wird. Schulden Sie bei Auszug Schönheitsreparaturen - bitte lassen Sie hier zuvor Ihren Mietvertrag überprüfen - sollten Sie vermeiden, daß sich Ihr Auszug verzögert. Sie haben die Möglichkeit, die Wohnung am ersten Werktag des auf die Kündigung folgenden Monats zurückzugeben. Überschreiten Sie diese Frist können Sie Schadensersatzansprüche der Vermieterseite oft nur mit großem Aufwand abwehren. Manchmal ist es so, daß ich der Auszug über mehrere Wochen hinauszieht. Wir warnen eindrücklich vor einer solchen Entwicklung, die zu komplexen Schadensersatzforderungen der Vermieterseite ausufern kann. Es bereitet immer mehr Aufwand und mehr Ärger sich gegen überzogene Schadenersatzforderungen mit derartigen Begründungen zu wehren. Zudem dürfte vor Gericht der Vermieter hier gewisse Sympathien genießen, da der Mieter ja zunächst eindeutig Schuld ist. Es geht im Grunde genommen also dann häufig nur darum, wie hoch der entstandene Schaden ist.

Also: Wenn Sie kündigen, seien Sie sich bitte im klaren, daß Sie die Wohnung auch dann zum richtigen Zeitpunkt vertragsmäßig zurückgeben können. Die Wohnung ist grundsätzlich am ersten Werktag des auf die Kündigung folgenden Monats zurückzugeben. Kündigen Sie also im Januar 1998 zum 30. April, so müssen Sie die Wohnung spätestens am 02. Mai zurückgeben. Der 01. Mai ist (bis jetzt noch) ein Feiertag, so daß mit der Übergabe noch gewartet werden kann.

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