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„Kann sein, dass es bei Ihnen nass wird“

Was ein junges Studenten-Paar in seiner ersten gemeinsamen Wohnung erleben muss

Von Helmut Wanner, MZ, 16.01.2002

Regensburg: Cornelius B. (23) und Natalie D. (18) und ihre ersten Erfahrungen mit der eigenen Wohnung. Die Bilanz ist düster: Es kann nur noch besser werden.

Im Juli 2001 zogen sie unters Dach des Hauses Hermann-Geibstrasse 27, 4. Stock (das Paar zahlt für 48 Quadratmeter 680 Mark kalt), im August wechselte die Haus-Verwaltung nach Nordrhein-Westfalen, im November deckte ein Bautrupp aus dem Vogtland das Dach ab, das eine gewisse RSO GmbH, die im Telefonbuch nicht eingetragen ist in einer Länge von knapp 100 Meter gekauft hatte, um Speicherflächen in Wohnungsflächen umzuwandeln. Das geschah ohne offizielle Ankündigung, einfach so, aus heiterem Himmel, sagen die beiden Mieter. Auf der Treppe erfuhr Natalie beiläufig. „Kann sein, dass es bei Ihnen nass wird“, sagte ein Mann vom Bau – und der hatte Recht.

14 Tage nach dem Abdecken zeigten sich die ersten Wasserflecken an den Decken. Am 1. Weihnachtsfeiertag, als die Schülerin der Berufsoberschule und der Student (Magisterstudium in Englisch und Spanisch) vor ihrem ersten gemeinsamen Christbaum saßen, begann es aus sechs Stellen der Wohnzimmerdecke gleichzeitig zu tropfen. Dann kam auf einem Quadratmeter Fläche der Rauhputz herunter, zusammen mit einem halben Liter Wasser.

„Schockierend“, sagt das Paar. „Im Bad und im Schlafzimmer hat sich der Schimmel eingenistet. Sechs Wochen lang hat es nach Feuchtigkeit gerochen. Und dazu der Lärm, unerträglich.“ Zwischen den beiden jungen Leuten und dem Himmel sind nur 24 Zentimeter durchfeuchteter Fehlboden.

Zwei weitere Wohnungen hat es erwischt. Cornelius und Natalie gingen zum Regensburger Mieterverein. Geschäftsführer Willibald Bauer besah den Schaden. Sein Bericht: „Das Dachgebälk wurde entfernt, eine Dachabdeckung gibt es nicht. Lediglich eine undichte Plane wurde ausgelegt. Dies hat zur Folge, das Wasser in erheblichem Umfang in die Deckenböden eindringt und bereits durchfeuchtet hat.“ Die Baustelle sei auch nicht ordnungsgemäß abgesichert, so Bauer. Er riet seinen Mitgliedern, eine Mietminderung von 60 Prozent (rückwirkend für drei Monate) und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bauer setzte der Waldhof AG eine Frist bis 31. Januar. Bis dahin müssen die Schäden behoben sein, ansonsten erfolgt eine fristlose Kündigung und die Waldhof AG muss die Maklergebühr für eine neue Wohnung zahlen.

Diesen Brief, verfasst in bayerischer Fraktur, schickte Bauer nach NRW und erntete dort Missfallen. „Bezüglich Ihrer blumigen und unsachlichen Ausführungen dürfen wir sie bitten, mit uns eine sachliche Korrespondenz zu führen“, antwortete die Waldhof Grundbesitzverwaltung AG (Slogan: „Wir fallen aus dem Rahmen“) aus Willich-Münchheide. Sie wäscht die Hände in Unschuld. „Wir sind nicht Bauherrin“, ließ sie die Mieter von Haus Nr. 27 in einem Aushang vom 13. Dezember wissen. „Leider haben wir auf Beginn und die Art der Bauarbeiten keinen Einfluss.“ Gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung erklärte der für die kaufmännische Verwaltung zuständige Jan Büschgens. „Wir habender RSO GmbH zehn Briefe mit Fristsetzung geschrieben. Die Reaktion ist Null.“

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