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Jutizreform?

Seit vielen Jahren macht sich der Staat Gedanken, wie er die Gerichtsverfahren für ihn kostengünstig organisieren könnte, ohne dass der Bürger die Einschränkungen seiner Rechte und seines Rechtsschutzes verspürt.
Diese Gedanken wirft die neue Regierung gerne auf und versucht Sie nun radikal zugunsten des Staates und damit zulasten der Bürger umzusetzen.

Man begann die Eingangsstreitwerte zu den Landgerichten auf nunmehr 10.000,00 DM und den Streitwert, der eine Überprüfung durch einen zweite Instanz ermöglicht, auf 1.500,00 DM zu erhöhen. Hierbei sollte eine Entlastung der Landgerichte erreicht werden. Natürlich führte dies gleichzeitig zur Belastung der Einzelrichter am Amtsgericht, die nun für wesentlich mehr Streitigkeiten zuständig wurden.

Anstelle die zunehmenden und vorauszusehenden Belastungen der einzelnen Richter durch mehr Personal zu reduzieren, wurde Personal abgebaut und quasi ein Einstellungsstop bei Richtern und Justizangestellten verfügt.
Aufgrund der damit selbstgeschaffenen Mehrbelastung der Richter, die natürlicherweise zu oberflächlicheren Verfahren führen musste, wurde das Geschrei nach einer Justizreform immer lauter, deren Zweck die Verkürzung des Verfahrens und Rechtsweges ist. Gleichzeitig wird in Kauf genommen, dass hierdurch der Rechtsschutz der Bürger erheblich und ungerechtfertigterweise eingeschränkt wird.

Nachdem eine drastische Gerichtskostenerhöhung insofern erfolgte, als der Rechtsuchende nicht nur eine Gerichtskostengebühr vorausleisten musste, sondern drei Gerichtskostengebühren ohne eine entsprechende Leistung erhalten zu haben, wurde gemäß Art. 1 des Bayerischen Schlichtungsgesetzes ab 01. September 2000 ein Schlichtungsversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zum Amtsgericht bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand, Geld oder Geldeswert, die Summe von 1.500,00 DM nicht übersteigt und anderen weniger häufigen Fällen (Nachbarstreit etc.) geschaffen.

Danach ist der Bürger gehalten, zunächst einmal einen Notar oder einen Rechtsanwalt, der als Gütestelle anerkannt wurde, mit einem Schlichtungsversuch zu beauftragen.

Weiteres in der Mieterzeitung für Mitglieder

(aus: Mieterzeitung Nr. 17/2001)

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