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Ende eines Rechtsstreits

In der letzten Ausgabe der Regensburger Mieterzeitung berichteten wir über einen Fall von Eigenbedarfskündigung, von der ein krebskranker Mann (zusammen mit seiner Ehefrau) bedroht war. Der Fall hat sich inzwischen tragischer Weise von selbst gelöst, der Krebskranke ist verstorben - noch während des laufenden Prozesses, bei dem nach über 1 Jahr Dauer vor dem Amtsgericht Regensburg immer noch kein Ende abzusehen war. Nachdem bis beinahe zuletzt sowohl der klagende Vermieter als auch die Richterin die Ernsthaftigkeit der Erkrankung des Mieters bestritten bzw. bezweifelten, fürwahr ein tragisches und menschlich zutiefst anrückendes Ende.

Die Mietrechtsstreitigkeit ist dadurch im wahrsten Sinne des Wortes erledigt: Der Mieter ist verstorben, die Hauptsache ist erledigt, die Witwe streitet nicht mehr und zieht freiwillig aus.

Wir meinen: Auch bei Eigenbedarfskündigungen sollten die Regensburger Gerichte im Zukunft nicht vergessen, daß der Gedanke der Humanität das oberste Prinzip einer jeden menschlichen Gemeinschaft sein sollte.

Sowohl Amtsgericht, als auch Landgericht erkannten nun, daß der Mieter soziale Härtegründe gehabt haben muß. Er ist ja an seiner Erkrankung verstorben. Die Kosten des Verfahrens (über DM 10.000,00) wurden damit notwendigerweise dem Vermieter auferlegt.

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