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Ausgestaltung des Mieterschutzes Ablauf der Sanierung (4. Dezember 2003)

Schreiben an die SPD-Fraktion (Herrn Hartl als Mitglied im Planungsausschuss)

Sehr geehrter Herr Hartl,

ich möchte nicht verhehlen, dass ich von der Verwaltungsvorlage mehr als enttäuscht bin. Ich überreiche Ihnen noch einmal in Kopie unser Schreiben vom 18. Februar 2002, welches mit keinem einzigen seiner Punkte von der Verwaltung berücksichtigt wurde. Der Verwaltung war unser Schreiben nicht einmal eine Antwort wert.

Grundsätzlich vermissen wir beim Mieterschutz, dass hier keine Bewohnerbeteiligung (Befragung) in Form einer so genannten Nutzerbeteiligung ins Auge gefasst wurde. Die Betroffenen werden lediglich mit Vorschlägen konfrontiert, die wie Mühlsteine auf Sie zu rollen. Insgesamt erscheint mir die Vorlage als ein Rückschritt und ein Abbau des Mieterschutzes, da das Baugesetzbuch weitergehende Vorschriften enthält als der Vorschlag der Verwaltung.

Es muss zum Beispiel grundsätzlich festgeschrieben werden, dass alle Umzugskosten zu Lasten der IGEWO gehen. Außerdem muss festgelegt werden, dass die IGEWO die umsetzungsbedingten Mietmehrkosten in voller Höhe übernehmen muss. Gerade hier ist dieses Modell skandalös, da gerade die IGEWO bei einem Großteil der Mieter eine Miete verlangt, die über der ortsüblichen Miete des Mietspiegels liegt. Es ist deshalb nicht einsehbar, dass eine höhere als die Mietspiegelmiete von den Betroffenen getragen werden soll. Die IGEWO soll gefälligst auch hier die Früchte ihrer Wohnungspolitik tragen. Die Mietpreisentwicklung nach der Sanierung muss, für einen absehbaren Zeitraum (5 - 10 Jahre) festgeschrieben werden. Man muss beim derzeitigen Sachstand davon ausgehen, dass die IGEWO für eine sanierte Wohnung zwischen 6,50 1 und 7,50 1 pro m2 ansetzt. Ein solcher Mietpreis ist für die meisten der jetzigen Bewohner nicht tragbar. Es ist ein moderater Einstieg (ähnlich wie bei der Stadtbau) geboten, bei denen dann zusätzlich Mietanpassungen in einem akzeptablen Bereich alle zwei Jahre festgelegt werden.

Desweiteren muss beim Kündigungsschutz eindeutig festgelegt werden, dass auch eine abbruch- und sanierungsbedingte Kündigung nicht in Frage kommt. Es wäre geradezu fatal, wenn die Mieter, welche in Abrissobjekten sitzen, zum Rausschmiss freigegeben werden, weil Sie die lukrativen Verwertungsmöglichkeiten blockieren. Gerade diesen Mietern muss geholfen werden. Hier ist daran zu denken, dass bei Umzugsbereitschaft dieser Mieter der neue Mietvertrag einen Verzicht auf ordentliche Kündigung seitens des Vermieters enthält, damit den langfristigen Mietverhältnissen Rechnung getragen wird. Wir sehen gerade in diesem Punkt einen wesentlichen sozialen Punkt, um eine soziale Entmischung der Siedlung zu vermeiden. Die IGEWO kann und muss somit letztendlich gezwungen werden, gerade diesen Mietern durch akzeptable Vertragsgestaltungen im Rahmen einer Anmietung von Ersatzwohnungen Rechnung zu tragen.

Auch die Ausgestaltung des Vorkaufsrechts ist lückenhaft. Wie vom Mieterverein erwartet, wird in der neuen Vorlage jetzt der Entmischung in Verkauf von Einfamilienhäusern mit oder ohne Anbau zugelassen. Wir verstehen nicht, warum mit einer offensichtlichen Ignoranz über unseren Vorschlag eines Baukostenzuschusses hinweggegangen wird. Ein solcher Baukostenzuschuss, der sowohl für die Dauer des Abwohnens als auch der Höhe nach variabel und frei vereinbart werden kann, je nach sozialer Härte, würde bedeuten, dass der Mieter einen zusätzlichen wirtschaftlich ökonomischen Schutz gegenüber Spekulanten erhält. Die IGEWO kostet ein solcher Baukostenzuschuss nichts. Er würde lediglich bewirken, dass ein Käufer / Spekulant - vorhersehbar - eine bestimmte Summe (der nicht abgewohnte Baukostenzuschuss) ablösen muss. Je nach sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund, kann hier ein Zeitraum von 15, 20 oder 30 Jahren gewählt werden. Da viele Mieter der Ganghofer-Siedlung im Laufe der Jahre und Jahrzehnte in ihre Wohnung zwangsweise erhebliche Summen investiert haben, erscheint eine solche Lösung für zwingend geboten.

Wenn man also möglichst objektiv die Phase beschreibt, in die man eintritt, so muss gleichzeitig die Phase oder Zeit als abgeschlossen betrachtet werden, welche man tatsächlich verlässt. Insofern erscheinen uns sowohl die Vorgehensweise des Denkmalschutzes, als auch die insgeheimen Planungen berechtigterweise geeignet, um Misstrauen und Ängste der Bewohner in der Ganghofer-Siedlung zu verstärken.

In der IGEWO bestehen Überlegungen, selbstverständlich auch bezüglich Verkauf von Mehrfamilienhäusern, bei denen das Vorkaufsrecht ausgeschlossen ist. Auch dieses muss unterbunden werden. Insbesondere dann, wenn Mieter in eine sanierte Wohnung eingezogen sind. Wird das Haus verkauft, in Wohnungseigentum umgewandelt, fliegt der Mieter nach vier bis fünf Jahren wieder aus seiner neuen Wohnung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Willibald Bauer
Mieterverein Regensburg

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