§ 565, 242 BGB „Ab ins Altenheim!“

Die mit der Mietvertragsdauer verlängerten Kündigungsfristen dienen dem Schutz des Wohnungsmieters. Es ist treuwidrig, den Mieter an den verlängerten Kündigungsfristen festzuhalten, wenn ihm ein freigewordener Senioren-wohnheimplatz, auf den er alters- und gesundheitsbedingt angewiesen ist, zur Verfügung stünde.

1. Sachverhalt: Die Klägerin vermietete die Wohnung gemäß Mietvertrag v. 1.5.77 an den Beklagten. Der Mietzins beziffer-te sich zuletzt auf insgesamt 780,00 DM. Der Zugang zur Wohnung des Beklagten......

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